TIPP Allgemeinmedizin
In vielen allgemeinärztlichen bzw. hausärztlichen Praxen stellt sich im Rahmen von Behandlungen heraus, dass manche Patienten mit psychischen Problemen belastet sind. Nach unserer Einschätzung herrscht oft Unsicherheit, ob bzw. wann die Behandlung von psychischen Belastungen abgerechnet werden kann.
Jedoch gibt es im Kapitel G des Gebührenverzeichnisses der GOÄ einige Ziffern, die allgemeinärztlichen bzw. hausärztlichen Praxen anwenden dürfen. So z.B. die Ziffern Nr. 801-817 GOÄ.
Aufpassen muss man aber bei den Ziffern 860 ff. da hierbei einige Ziffern ausschließlich für Psychotherapeuten bzw. Psychiatern vorbehalten sind.
Wir zeigen Ihnen gern, wie Sie dies in der Abrechnung berücksichtigen können.
TIPP Orthopädie
Die ACP/PRP-Therapie wird in der Orthopädie und der alternativen Medizin oft eingesetzt. In der Orthopädie werden damit u.a. folgende Erkrankungen behandelt: Arthrose, Tennisellenbogen, Fersensporn, Springerknie
Für die ACP/PRP-Therapie können folgende Ziffern verwendet werden:
Nr. 1 für die Beratung, Nr. 7 Untersuchung (alle Stütz- und Bewegungsorgane), Nr. 250 (Blutentnahme), Zentrifugieren Nr. 792 analog (42,90 € 2,3) für die Anwendung des Cell Savers, Nr. 255 (Injektion) intraartikulär o. perineural.
Auf keinen Fall sollte die Nr. 2442 analog (Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung) verwendet werden.
Wichtig: Es handelt sich um eine medizinisch nicht notwendige Behandlung. D.h. diese Wunschleistung muss in der Rechnung als solche dokumentiert werden. Bei gesetzlich versicherten Patienten muss vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung (IGEL-Leistung) abgeschlossen werden.
TIPP Dermatologie
In Arbeit