Der Abrechnungsprozess für die Privatliquidation der Chefärzte ist aufwändig. Entweder wird die Abrechnung vom Chefarzt selbst oder von dessen Arztsekretärin erstellt. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und der Vielzahl von Tätigkeiten wird viel Zeit gebunden und die Abrechnung kommt zu kurz.
Damit sind einige Honorarausfälle bei der Abrechnung, bei den Reklamationen gegenüber den privaten Krankenversicherungen und beim Forderungseinzug verbunden. Das muss aber nicht sein. Daher ist es ökonomisch sinnvoll, diese Tätigkeiten an einen spezialisierten Dienstleister auszulagern.
Wir werten Ihre Krankenakten im Bereich der ambulanten und stationären Leistungen aus, erstellen eine rechtskonforme Privatliquidation und entlasten Sie beim Schriftverkehr gegenüber den privaten Krankenkassen. Auch kümmern wir uns um den Einzug Ihrer Rechnungen. So bleibt mehr Zeit für die Privatpatienten und sonstige Tätigkeiten. Als spezialisierter Dienstleister beseitigen wir die neuralgischen Punkte und holen verloren gegangenes Honorar herein.
Im Gegensatz zu anderen Dienstleistern ist die Zusammenarbeit mit uns ist ganz einfach. Wir haben einen Weg gefunden, um die Daten digital zu übersenden. Damit entfällt auch der aufwändige Transport der Krankenakten. Viele Kliniken geben aus Gründen des Datenschutzes ohnehin keine Krankenakten mehr außer Haus. Für die Erstellung von Kopien sind meist keine personellen Ressourcen vorhanden.
Lassen Sie sich von den Patienten unsere „Erklärung von der Schweigepflicht“ unterschreiben und übersenden Sie uns den OP-Bericht, die Fieberkurve und den Entlassungsbericht elektronisch über unser Kundenportal. Dann kann Ihre Abrechnung beginnen.